Pfarrangehörige aus Wien: "Bei uns werden bald die Fürbitten neu bedacht; gibt es diesbezüglich Richtlinien?"
F: Was ist der Sinn des Allgemeinen Gebetes?
A: Wir halten Fürbitte für alle Menschen und lassen sie somit an den Heilsmysterien dieser Eucharistiefeier teilhaben.
Q: GORM n. 68 (vgl. AEM 44): „Im Allgemeinen Gebet beziehungsweise im Gebet der Gläubigen antwortet das Volk gewissermaßen auf das gläubig aufgenommene Wort Gottes, trägt Gott Bitten für das Heil aller vor und übt so sein priesterliches Amt aus, das es durch die Taufe empfangen hat. Es ist angebracht, dass dieses Gebet für gewöhnlich in jeder mit dem Volk gefeierten Messe stattfindet, damit Fürbitten gehalten werden für die heilige Kirche, für die, die uns regieren, für jene, die von mancherlei Not bedrückt sind, für alle Menschen und für das Heil der ganzen Welt.“
F: Wer beginnt das Allgemeine Gebet?
A: Der Priester.
Q: GORM n. 138 (vgl. AEM 47): „Nach dem Glaubensbekenntnis lädt der Priester ... zum Allgemeinen Gebet ein.“
F: Beginnt der Priester mit einem Gebet?
A: Nein, sondern mit einer Einladung an die anwesenden Gläubigen.
Q: GORM n. 138 (vgl. AEM 47): „... lädt der Priester ... die Gläubigen mit einem kurzen Wort zum Allgemeinen Gebet ein.“
F: Wo steht der Priester?
A: Am Sitz.
Q: GORM n. 138 (vgl. AEM 47): „Nach dem Glaubensbekenntnis lädt der Priester, der am Sitz steht und die Hände gefaltet hat, die Gläubigen mit einem kurzen Wort zum Allgemeinen Gebet ein.“
F: Wo werden die Anliegen (= die eigentlichen Fürbitten) vorgetragen?
A: Vom Ambo (1. Wahl).
Q: GORM n. 71 (vgl. AEM 47): „Sie werden vom Ambo oder einem anderen geeigneten Ort aus ... vorgetragen.“
F: Wer trägt die Anliegen (= die eigentlichen Fürbitten) vor?
A: Vom Diakon (1. Wahl), Kantor (2. Wahl), Lektor (3. Wahl) oder einem gläubigen Laien (4. Wahl).
Q: GORM n. 71 (vgl. AEM 47): „Sie werden ... von einem Diakon, einem Kantor, einem Lektor oder einem gläubigen Laien vorgetragen.“
F: Wie formuliert man die Anliegen (= die eigentlichen Fürbitten)?
A: So schlicht, dass die Anwesenden durch bloßes Zuhören innerlich zustimmen können.
Q: GORM n. 71 (vgl. AEM 47): „Die vorgetragenen Anliegen sind schlicht, mit kluger Freiheit sowie in wenigen Worten abzufassen und haben das Gebet der ganzen Gemeinschaft auszudrücken.“
F: Sind die Anliegen (= die eigentlichen Fürbitten) Gebete, die an Gott gerichtet sind?
A: Nein, sondern sie sind Einladungen an die anwesenden Gläubigen, für diese und jene Menschen zu beten.
Q: Fürbittenmodelle im Messbuch: Anhang III.
F: Gibt es für das Allgemeine Gebet normgerechte Vorlagen?
A: Im Messbuch: Anhang III.
F: Gibt es eine bestimmte Reihenfolge der Anliegen?
A: Ja.
Q: GORM n. 70 (= AEM 46): „a) für die Anliegen der Kirche,
b) für die Regierenden und für das Heil der ganzen Welt, c) für die von jedweder Schwierigkeit Bedrückten,
d) für die örtliche Gemeinschaft.“
F: Kann man besondere Anliegen hinzufügen?
A: Ja.
Q: GORM n. 70 (= AEM 46): „Bei besonderen Feiern wie bei der Firmung, der Trauung, dem Begräbnis kann die Reihe der Anliegen jedoch stärker den besonderen Anlass berücksichtigen.“
F: Wie antwortet das Volk auf die Anliegen?
A: Durch eine gemeinsame Anrufung oder durch Stille.
Q: GORM n. 71 (= AEM 47): „Das Volk, das dabei steht, drückt seine Bitte entweder durch eine gemeinsame Anrufung aus, die den einzelnen Anliegen folgt, oder indem es schweigend betet.“
F: Wer beschließt das Allgemeine Gebet – und wie?
A: Der Priester – mit einem Gebet, und mit der Gebetshaltung der ausgebreiteten Hände.
Q: GORM n. 138 (vgl. AEM 47): „Am Ende breitet der Zelebrant die Hände aus und beschließt die Fürbitten mit einem Gebet.“ Siehe auch GORM n. 71 (vgl. AEM 47)
F: Gibt es das Allgemeine Gebet, wenn es eine Litanei gibt?
A: Nur in der Osternacht.
Q: Die Fürbitten bilden jeweils den letzten Teil der Litanei. (Pontifikale für die katholischen Bistümer des deutschen Sprachgebietes, 1994, Die Weihe des Bischofs Nr. 32 und Nr. 69, Die Weihe der Priester Nr. 30, Die Weihe der Diakone Nr. 34.).